hunde- und katzentransport im flugzeug
Wenn das Haustier unbedingt mit in den Urlaub soll – hier haben wir eine Liste mit Bedingungen zusammengestellt, unter denen dein bester Freund mitfliegen kann.
- über die Einreisebestimmungen für Katzen oder Hunde des jeweiligen Reiseziels informieren
- EU-Bestimmungen zur Einreise von Haustieren
- über die Richtlinien für Hunden- bzw. Katzentransport bei Deiner Airline sich informieren
- Hund oder Katze für den Flug vorbereiten, benötigte Transporttasche besorgen
- [Mehr Raum]: Doppelseitig erweiterbarer Bereich mit Reisverschluss und Netz bietet genügende Sitz- und Liegefläche für Ihr Haustier und verbessert die Luftzirkulation.
- [Praktisch und Ausklappen] : Vier Öffnungen mit Reißverschlüssen auf der linken, rechten, vorderen und oberen Seite ermöglichen es, das Haustier einfach herauszunehmen. Die praktische Seitentasche...
- [Entfernbar and Waschbar Matte] : Die faltbare, herausnehmbare Fleece-Matte bietet maximalen Komfort und ist einfach waschbar
1. Über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels informieren
Bevor man die Flugreise mit einem Hund oder einer Katze bucht, sollte man sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels informiert haben. Für Haustiere auf Flugreisen gelten je nach Zielort unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Einige Länder, beispielsweise Griechenland, haben sehr lockere Bestimmungen; andere wie Schweden oder Frankreich sind eher streng, und dann gibt es auch Länder, in die Tierfreunde am besten überhaupt kein Haustier mitnehmen, weil die Quarantäneregelungen es ohnehin praktisch unmöglich machen.
Wenn Du eine Reise planst, auf die Dein Haustier mitgeht, ist ein Tierarzt immer ein sehr guter Ansprechpartner. In vielen Praxen gibt es aktuelles Infomaterial zu den internationalen Einreisebestimmungen für Tiere. Dein Tierarzt kann auch dahingehend mit Rat behilflich sein, wie Dein Hund oder Ihre Katze den Flug möglichst stressfrei überstehen kann.
Aktuelle EU-Bestimmungen zur Einreise von Haustieren
Voraussetzungen für die Reise mit Haustier von EU-Land zu EU-Land sind aktuell:
- ein EU-Heimtierpass
- eine gültige Tollwutschutzimpfung
- die Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip
- Es müssen die Regelungen der EU-Verordnung über die Veterinärbedingungen für die Mitnahme von Haustieren, die am 1. Oktober 2004 in Kraft getreten ist, beachtet werden. Verordnung (EG) Nr. 998/2003
Länder, in denen nur die EU-Bestimmungen zu beachten sind: Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien. In anderen europäischen Ländern gelten Abweichungen zu den oben genanten EU-Bestimmungen für Beförderung von Haustieren.
Land | Tiere Einreisebestimmungen |
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Belgien |
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Dänemark |
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Finnland |
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Frankreich (einschl. Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion) |
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Großbritannien und Nordirland |
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Irland |
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Italien |
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Malta |
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Nederlande |
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Portugal |
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Schweden |
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Slowakei |
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Slowenien |
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Spanien |
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Tschechische Republik |
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Ungarn |
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Zypern |
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2. Über die Bestimmungen für Tiertransport der Airline informieren
Bevor man den Flug endlich bucht, sollte man Tiertransport- Bedienungen von verschiedenen Airlines prüfen und vergleichen.
Je nach Art, Gewicht und Größe Ihres Tieres ist der Transport entweder gegen Gebühr oder als zusätzliches Handgepäck in der Passagierkabine oder als Sondergepäck im klimatisierten Frachtraum des Passagierflugzeugs bei den meisten Airlines möglich. Nur wenige Fluggesellschaften, wie z.B. Ryanair, befördern grundsätzlich keine Haustiere.
Wie Einreisebestimmungen für Hautiere eines bestimmtes Landes, konnten auch die Bestimmungen und Bedingungen der Airlines für die Beförderung der Tiere voneinander stark abweichen. Beispielsweise, Eurowings transportiert ausschließlich Hunde und Katzen und keine andere Haustiere können bei Eurowings befördert werden.
Die meisten nationale wie internationale Airlines befördern Haustiere in der Flugzeugkabine bis zu einem Gewicht von 6 kg. Einige Fluggesellschaften erlauben eine Obergrenze von 8 oder 10 kg.
Fluggäste mit Katze oder Hund sollten auch berücksichtigen, dass sich erlaubte Gesamtgewicht immer auf die Summe aus dem Gewicht des Tieres und dem Gewicht der Box oder Transportasche bezieht.
Falls das Gesamtgewicht höher als zulässig ist, müssen Haustiere im Frachtraum befördert werden. Einige Airlines wiederum würden die Beförderung in dem Fall gar verweigern, weil sie Beförderung in Frachtraum für Haustiere gar nicht anbieten.
Und natürlich ist auch der Preis für den Transport von Haustieren ist von Airline zu Airline immer unterschiedlich.
Hund oder Katze für den Flug / Bahn / Autoreise vorberreiten
- Gewöhnen Sie Ihr Tier nach Möglichkeit bereits zu Hause an den Transportbehälter, indem Sie das Tier mehrfach jeweils etwa zwei Stunden in den verschlossenen Transportbehälter setzen und es anschließend belohnen.
- Viele Tiere sind vor und während einer Flugreise sehr nervös. Trotzdem sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihr Tier mit Medikamenten ruhigstellen wollen. Die Reaktionen des Tieres sind dann nicht abzusehen. Es kann z. B. während des Fluges zu Kreislaufproblemen kommen. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Tierarzt.
- Legen Sie eine „Schmusedecke“ und das Lieblingsspielzeug in den Transportbehälter, um das Tier durch den vertrauten Geruch zu beruhigen.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, wie Sie die Nahrung des Tieres ggf. auf die Flugreise abstimmen können.
- Weiche Transportbox für Haustiere in Größe M zum Transport von Haustieren bis zu 7,3 kg
- Mesh-Einsätze für optimale Belüftung – Reißverschlüsse oben und vorne
- Tragegriffe und Gürtel-/Gepäckgurt – verstellbarer Schultergurt
Hunde und Katzentransport für die Flüge nach Israel
Für die Einfuhr von Hund oder Katze nach Israel gilt Folgendes:
- Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis inkl. Bescheinigung aller notwendigen Impfungen (darf nicht älter als zehn Tage sein) muss vorliegen.
- Die Tiere müssen mindestens drei Monate alt sein.
Für die Einfuhr bzw. Rückführung von Hund oder Katze aus Israel wird Folgendes benötigt:
- Kennzeichnung mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785)
- Amtsärztliches Gesundheitszeugnis: ausgestellt vom Bezirksveterinär – frühestens zehn Tage vor Ausreise
- Impfpass, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht – durchgeführt mindestens 30 Tage und nicht mehr als zwölf Monate vor der Ausreise
- Nachweis der Tollwut-Antikörper
- Blutuntersuchung: durchgeführt im Veterinärmedizinischen Institut Beit Dagan – mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise nach Europa
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