Entschädigung für Verspätung oder Annullierung des Fluges
Wenn ein Flug verspätet ist, storniert wird oder überbucht ist, oder wenn ein Passagier nicht befördert wird, hat er Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600€ oder auf eine komplette Erstattung des Flugtickets. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob es sich um eine technische Panne, Wetterbedingungen oder ein anderes Problem handelt.
Die Passagiere sollten sich im Vorfeld über die entsprechenden Gesetze und Regelungen informieren, um im Falle eines Problems gegenüber den Transportunternehmen geltend machen zu können. Die europäische Gesetzgebung bietet somit einen umfassenden Schutz für Reisende, damit sie ihre Reise ohne Sorgen und Unannehmlichkeiten genießen können
Gesetzliche Verordnug
Verordnung (EU) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des türkischen Rates zur Regelung der Rechte von Fluggästen.
Wichtig: Eine Entschädigung kann nur für Flüge einer europäischen oder türkischen Fluggesellschaft oder für Flüge von Fluggesellschaften mit einem Abflughafen innerhalb der EU / Türkei gewährt werden. Gleichzeitig können alle Fahrgäste unabhängig von der Staatsangehörigkeit die Dienste in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass eine Entschädigung auch dann gewährt werden kann, wenn der Fluggast nicht EU-Bürger oder türkischer Staatsangehöriger ist.
Mein Flug verspätet oder storniert. Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Flugverspätung: Entschädigung berechnen
Die Höhe der Entschädigung für Flugverspätungen hängt von der Länge der Strecke ab. Das bedeutet, dass die Entschädigung auch höher sein kann als der Ticketpreis. Sie beträgt:
- Für Strecken bis 1.500 km – max. 250€
- Für Strecken ab 1.500 km innerhalb der EU – max. 400€
- Für andere Strecken von 1.500 km bis 3.500 km – max. 400€
- Für andere Strecken über 3.500 km -max. 600€
Wie wird die Flugstrecke berechnet?
Die tasächlich relevante Entfernung für die Berechnung der Höhe der Entschädigung wird nicht nach der tatsächlich geflogenen Strecke berechnet, sondern nach der sogenannten Großkreisentfernung, auch Luftlinie genannt. Bei Zwischenlandung oder Multistopps wird die Höhe des Ausgleichs auch nach der Großkreismethode aus der Luftlinie-Distanz von Ausgangsflughafen bis zum letzten Zielort berechnet.
Übersicht: Entschädigung Auszahlung bei Flugausfall, Flugverspätung und Boarding Verweigerung
| weniger als 2 Stunden | mehr als 2 Stunden | mehr als 3 Stunden | mehr als 4 Stunden | Entschädigungsfall |
Boarding verweigert | € 125 | € 250 | € 250 | € 250 | Alle Passagiere mit verweigertem Einstieg / Flug 1500 km oder weniger |
€ 200 | € 200 | € 400 | € 400 | Alle Passagiere mit verweigertem Einstieg / Alle Flüge innerhalb EU und alle Flüge mit der Luftlinie 1500 und 3500 km |
€ 300 | € 300 | € 300 | € 600 | Alle Passagiere mit verweigertem Einstieg / Alle Flüge mit Abflug oder Ankunft ausserhalb EU und einer Luftlinie mehr als 3500 km |
Flugverspätung | € 0 | € 0 | € 250 | € 250 | Flugverspätung für die Flüge mit der Luftlinie von 1500 km oder weniger |
€ 0
| € 0 | € 400 | € 400 | Flugverspätung für alle Flüge innerhalb EU mit der Luftlinie mehr als 1500 km und alle Flüge mit der Fluglinie zwischen 1500 km und 3500 km |
€ 0 | € 0 | € 300 | € 600 | Flugverspätung für alle Flüge mit Abflug oder Ankunft ausserhalb EU und einer Luftlinie mehr als 3500 km |
Flugausfall | € 125 | € 250 | € 250 | € 250 | Flugausfall für alle Flüge mit der Luftlinie von 1500 km oder weniger |
€ 200 | € 200 | € 400 | € 400 | Flugausfall für alle Flüge innerhalb EU und alle Flüge mit der Luftlinie 1500 und 3500 km |
€ 300 | € 300 | € 300 | € 600 | Flugausfall für alle Flüge mit Abflug oder Ankunft ausserhalb EU und einer Luftlinie mehr als 3500 km |
Ab wann habe Recht auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Das Recht auf eine Entschädigung besteht bei einem Flugausfall von mehr als drei Stunden. Dabei wird nicht die Abflugzeit in betracht gezogen. Entscheidend für die Berechnung ider der Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen. Also, kommst Du 3 Stunden (oder mehr ) an, steht Dir das Recht zur Entschädigung zu.
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung auch bei einer Pauschalreise hat man Recht auf Entschädigung. Dafür ist immer die Fluggesellschaft zur Rechenschaft zu ziehen, nicht der Reiseveranstalter.
Wer bekommt die Entschädigung?
Die Airline muss die Entschädigung bei Flugverspätung / Flugasfall bzw. Stornierung de Fuges für jeden bezahlten Ticket, auch für Kleinkinder, sofern diese nicht umsonst fliegen. Laut Gesetzgebung, muss die Entschädigung für die Flugverspätung ausgezahlt werden, Man muss sich also nicht mit Gutscheinen oder Prämien-Meilen zufrieden geben.
Wegen Flugverspätung Anschlussflug verpasst
Wenn Du aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpasst hast, bekommst Du eine Entschädigung auch wenn der erste Flug nur eine geringe Verspätung hatte. Voraussetzung für die Entschädigung ist hier, dass
- beide Flüge müssen von der selben Airline sein
- die Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden beträgt.
Bei getrennt gebuchten Flügen steht Dir natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, eine Entschädigung für den ersten Flug zu fordern, wenn dieser bereits mehr als drei Stunden Verspätung hatte.)
Erstattung der kompletten Flugkosten
Wann wird der Flugpreis komplett erstattet?
Ab einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden hast Du das Recht, die Reise abzubrechen. In Falle dessen hast Du den Anspruch auf eine komplette Erstattung der Flugkosten. Die Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen gezahlt werden.
Wenn diese Flugverspätung bei einem Zwischenstopp aufgetreten ist, hat man auch das Recht, kostenlos zum Ausgangsflughafen zurückgebracht zu werden. Die Kosten der geflogenen Strecke zum Ausgangsflughafen dürfen laut Gesetzgebung nicht von der gefordeten Rückerstattung abgezogen werden.
Es gibt aber auch Gerichtsurteile , dass Passagiere, die „nicht stornierbare“ Tickets gekauft haben, nur den Teil der Ticketkosten für stornierten Flug erstattet bekommen.
Entschädigung bis zu 600€
Zeitaufwand: Hoch
Erfahrung: Keine
Chancen: Gering
In der Realität ist es leider so, dass viele Fluggesellschaften sich bei privaten Beschwerden der Kunden weigern, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen.
✔️ bessere Chancen auf Entschädigung bis zu 600€
Zeitaufwand: nur wenige Minuten
Erfahrung: Sehr hoch
Gebühren nur beim Erfolg:
ca. 20 - 30 %
Dienstleister
Entschädigung bis zu 600€
Zeitaufwand: relativ hoch
Erfahrung: gute Erfahrung nur bei Anwälten im Reiserecht
Chancen: weniger hoch
In der Realität wird es von der Erfahrung und dem Durchsetzungsvermögung deines Anwaltes abhängen. Die Kosten könne aber erheblich sein