hunde- und katzentransport im flugzeug

Wenn das Haustier unbedingt mit in den Urlaub soll – hier haben wir eine Liste mit Bedingungen zusammengestellt, unter denen dein bester Freund mitfliegen kann.

  1. über die Einreisebestimmungen für Katzen oder Hunde des jeweiligen Reiseziels informieren
  2. EU-Bestimmungen zur Einreise von Haustieren
  3. über die Richtlinien  für Hunden- bzw. Katzentransport bei Deiner Airline sich informieren
  4. Hund oder Katze für den Flug vorbereiten, benötigte Transporttasche besorgen
ABISTAB Transportbox Katze und Hunde Hundebox faltbar Tragetasche für...
  • [Mehr Raum]: Doppelseitig erweiterbarer Bereich mit Reisverschluss und Netz bietet genügende Sitz- und Liegefläche für Ihr Haustier und verbessert die Luftzirkulation.
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1. Über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels informieren

Bevor man die Flugreise mit einem Hund oder einer Katze bucht, sollte man sich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels informiert haben. Für Haustiere auf Flugreisen gelten je nach Zielort unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Einige Länder, beispielsweise Griechenland, haben sehr lockere Bestimmungen; andere wie Schweden oder Frankreich sind eher streng, und dann gibt es auch Länder, in die Tierfreunde am besten überhaupt kein Haustier mitnehmen, weil die Quarantäneregelungen es ohnehin praktisch unmöglich machen.

Wenn Du eine Reise planst, auf die Dein Haustier mitgeht, ist ein Tierarzt immer ein sehr guter Ansprechpartner. In vielen Praxen gibt es aktuelles Infomaterial zu den internationalen Einreisebestimmungen für Tiere. Dein Tierarzt kann auch dahingehend mit Rat behilflich sein, wie Dein Hund oder Ihre Katze den Flug möglichst stressfrei überstehen kann.

Aktuelle EU-Bestimmungen zur Einreise von Haustieren

Voraussetzungen für die Reise mit Haustier von EU-Land zu EU-Land sind aktuell:

  • ein EU-Heimtierpass
  • eine gültige Tollwutschutzimpfung
  • die Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip
  • Es müssen die Regelungen der EU-Verordnung über die Veterinärbedingungen für die Mitnahme von Haustieren, die am 1. Oktober 2004 in Kraft getreten ist, beachtet werden. Verordnung (EG) Nr. 998/2003

Länder, in denen nur die EU-Bestimmungen zu beachten sind: Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien. In anderen europäischen Ländern gelten Abweichungen zu den oben genanten EU-Bestimmungen für Beförderung von Haustieren.

Länder, in denen die EU-Bestimmungen plus nationale Sonderregelungen zu beachten sind
LandTiere Einreisebestimmungen
Belgien

  • es besteht allgemeine Leinenpflicht

Dänemark

  • die Einreise folgender Rassen ist verboten, sofern das Tier nach dem 17.03.2010 angeschafft wurde: Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac. Hintergrund des Verbots ist, dass die genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung

  • bis auf wenige Ausnahmen besteht allgemeine Leinenpflicht

Finnland

  • Hunde und Katzen müssen gegen Fuchsbandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel 24-120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein

Frankreich (einschl. Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique und Réunion)

  • die Verbringung von Kampfhunden der 1. Kategorie nach Frankreich ist verboten und wird als Straftat bewertet. Hierzu zählen Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Rassehunden Pitbulls (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbulls (Mastiff) und Tosa zuzuordnen sind und in keinem vom internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind

  • 2. Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der 2. Kategorie ist erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören ebenso zur 2. Kategorie, benötigen aber kein Stammbuch. Hunde der 2. Kategorie müssen von einem Volljährigen an der Leine geführt werden sowie einen Maulkorb tragen. Die Hunde der 1. und 2. Kategorie dürfen nicht in öffentliche Verkehrsmittel und öffentliche Einrichtungen mitgenommen werden

  • Tiere, die länger als drei Monate bzw. dauerhaft bleiben, müssen identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen sowie gegen Tollwut geimpft werden

Großbritannien und Nordirland

  • Hunde und Katzen müssen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel 24-120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein

  • in Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen: Pitbull-Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero. Hier wird von „Typen“ – und nicht von Rassen – gesprochen, da die genannten Hundetypen in Großbritannien nicht als Rassen anerkannt werden

Irland

  • Hunde und Katzen müssen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel 24-120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein

Italien

  • ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen

  • es ist verboten, Hunde und Katzen nach Italien zu bringen, die jünger als drei Monate sind und die keine Tollwut-Impfung erhalten haben. Dies gilt sowohl für die Einfuhr aus EU-Staaten als auch aus Nicht-EU-Staaten

Malta

  • Hunde und Katzen müssen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) mit Praziquantel 24-120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) im Heimtierausweis bescheinigt sein

Nederlande

  • Pitbull-Regelung wurde aufgehoben. Alle auffällig werdenden Hunde sollen zukünftig einem Verhaltenstest unterzogen werden – unabhängig vom Erscheinungsbild

Portugal

  • Leinen- und Maulkorbpflicht

  • Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch transportiert werden

Schweden

  • das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt, dass Hunde gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden

  • es besteht Leinenpflicht

  • Welpen und Jungkatzen unter drei Monaten dürfen nicht eingeführt werden

  • es gibt keine Einreiseverbote für spezifische Rassen

  • für die Einfuhr verschiedener Haustiere gilt, dass höchstens fünf Tiere gleichzeitig ins Land gebracht werden dürfen (z.B. zwei Hamster und drei Kaninchen oder vier Vögel und ein Hund)

Slowakei

  • Leinenpflicht und Hundeverbot werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt


Slowenien

  • Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln

  • die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Führhunde für Invaliden, denen der Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist. Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht für diese Hunde nicht

Spanien

  • regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährlichen Rassen

  • Besitzer von Hunden, die zu den als potentiell gefährlich eingestuften Rassen gehören (Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita-Inú) müssen sich zwecks Registrierung und Einhaltung der Vorschriften an die zuständige Gemeinde und autonome Regierung wenden

  • Hunde, Katzen und Frettchen, die jünger als drei Monate alt sind, dürfen nicht nach Spanien einreisen

Tschechische Republik

  • Leinenpflicht und Hundeverbot werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt

Ungarn

  • für öffentlich zugängliche Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht

  • Hunde dürfen nicht in Seen (Balaton – Plattensee, Velence-See, Tisza-tó – Theiss-See) baden

  • sogenannte Kampfhunde (Bullterrier, Pitbull, Amerikanischer Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog, sowie Mischlinge der oben aufgeführten Rassen) dürfen nicht einreisen

Zypern

  • die Einfuhr von Tieren unter 111 Tagen Lebensalter ist nicht gestattet

  • die Einfuhr von folgenden Hunderassen ist nicht gestattet, ungeachtet deren Herkunft: American Pitbull-Terrier oder Pitbull-Terrier, Japanese Tosa oder Tosa Inu, Dogo Argentino oder Argentinian Mastiff und Fila Brasileiro oder Brazilian Mastiff.

  • bitte beachten: mind. 48 Stunden vor Ankunft des Tieres in Zypern ist dem Veterinäramt unter Angabe von Ankunftsdatum, Flugverbindung und Name des Tierhalters unter einer der folgenden Kontaktadressen durchzugeben: Fax: 00 357 / 22 / 80 51 74, e-Mail: animal.health@vs.moa.gov.cy, www.mfa.gov.cy

2. Über die Bestimmungen für Tiertransport der Airline informieren

Bevor man den Flug endlich bucht, sollte man Tiertransport- Bedienungen von verschiedenen Airlines prüfen und vergleichen.

Je nach Art, Gewicht und Größe Ihres Tieres ist der Transport entweder gegen Gebühr oder als zusätzliches Handgepäck in der Passagierkabine oder als Sondergepäck im klimatisierten Frachtraum des Passagierflugzeugs bei den meisten Airlines möglich. Nur wenige Fluggesellschaften, wie z.B. Ryanair, befördern grundsätzlich keine Haustiere.

Wie Einreisebestimmungen für Hautiere eines bestimmtes Landes, konnten auch die Bestimmungen und Bedingungen der Airlines für die Beförderung der Tiere voneinander stark abweichen. Beispielsweise, Eurowings transportiert ausschließlich Hunde und Katzen und keine andere Haustiere können bei Eurowings befördert werden.

Die meisten nationale wie internationale Airlines befördern Haustiere in der Flugzeugkabine bis zu einem Gewicht von 6 kg. Einige Fluggesellschaften erlauben eine Obergrenze von 8 oder 10 kg.

Fluggäste mit Katze oder Hund sollten auch berücksichtigen, dass sich erlaubte Gesamtgewicht immer auf die Summe aus dem Gewicht des Tieres und dem Gewicht der Box oder Transportasche bezieht.

Falls das Gesamtgewicht höher als zulässig ist, müssen Haustiere im Frachtraum befördert werden. Einige Airlines wiederum würden die Beförderung in dem Fall gar verweigern, weil sie Beförderung in Frachtraum für Haustiere gar nicht anbieten.

Und natürlich ist auch der Preis für den Transport  von Haustieren ist von Airline zu Airline immer unterschiedlich.

Hund oder Katze für den Flug / Bahn / Autoreise vorberreiten

  • Gewöhnen Sie Ihr Tier nach Möglichkeit bereits zu Hause an den Transportbehälter, indem Sie das Tier mehrfach jeweils etwa zwei Stunden in den verschlossenen Transportbehälter setzen und es anschließend belohnen.
  • Viele Tiere sind vor und während einer Flugreise sehr nervös. Trotzdem sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihr Tier mit Medikamenten ruhigstellen wollen. Die Reaktionen des Tieres sind dann nicht abzusehen. Es kann z. B. während des Fluges zu Kreislaufproblemen kommen. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Tierarzt.
  • Legen Sie eine „Schmusedecke“ und das Lieblingsspielzeug in den Transportbehälter, um das Tier durch den vertrauten Geruch zu beruhigen.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem Tierarzt, wie Sie die Nahrung des Tieres ggf. auf die Flugreise abstimmen können.

 

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Hunde und Katzentransport für die Flüge nach Israel

Für die Einfuhr von Hund oder Katze nach Israel gilt Folgendes:

  • Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis inkl. Bescheinigung aller notwendigen Impfungen (darf nicht älter als zehn Tage sein) muss vorliegen.
  • Die Tiere müssen mindestens drei Monate alt sein.

Für die Einfuhr bzw. Rückführung von Hund oder Katze aus Israel wird Folgendes benötigt:

  • Kennzeichnung mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785)
  • Amtsärztliches Gesundheitszeugnis: ausgestellt vom Bezirksveterinär – frühestens zehn Tage vor Ausreise
  • Impfpass, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht – durchgeführt mindestens 30 Tage und nicht mehr als zwölf Monate vor der Ausreise
  • Nachweis der Tollwut-Antikörper
  • Blutuntersuchung: durchgeführt im Veterinärmedizinischen Institut Beit Dagan – mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise nach Europa

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