Darf ein Deospray ins Handgepäck?

Man könnte denken, das Deo-Spray als Aerosol auch unter die entzündlichen Stoffe fällt, hier gilt jedoch eine ganz klare Ausnahmeregelung. Die meisten Fluglinien, darunter auch Ryanair, gestatten ihren Passagieren „Toilettenartikel“ im Handgepäck mitzuführen. Dazu gehört unter anderem auch das Deospray.

Die wesentliche Frage lautet: Wie viel Flüssigkeit darf man im Flugzeug/Koffer/Handgepäck mitnehmen?

Die Flüssigkeiten im Handgepck-Koffer sind für viele Flugreisende ein Thema. Unter dem Stichwort „Handgepäck Flüssigkeiten“ bei Air Berlin steht, dass maximal 10 Behälter im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Jedes einzelne Behältnis darf nicht größer als 100 Milliliter sein. Wie voll die einzelnen Behälter sind, also wie viel noch enthalten ist, ist für die 100-Milliliter-Regel unerheblich. Es wird nur geprüft, ob mehr als 100 Milliliter in den Behälter passen, so lauten die Vorschriften für Handgepäck Flüssigkeiten bei den meisten Airlines.

Nun 100 ml  ist viel weniger als der übliche Inhalt eines Deo-Sprays.  Daher, man soll sich  einen Mini-Deospray in einer Reisegröße kaufen. 

Kosmetik und Flüssigkeiten im Handgepäck richtig verpacken

Wichtig, wenn sich ein Deospray oder andere Kosmetik im Handgepäck befindet, dann aber nur richtig verpackt. Sind Kosmetika und Flüssigkeiten erlaubt, dürfen diese in maximal 10 Behältern mit Maximalvolumen von je 100ml pro Behälter mit im Handgepäck transportiert werden. Dabei, müssen die Behälter sich in einer durchsichtigen Plastiktasche befinden und vor der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck herausgenommen werden.

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